Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH

Über die AeW

Die AeW ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung von Wertpapierfirmen in Österreich. Sie basiert auf der Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG und wurde im Jahr 1999 gegründet. Ihre Aufgaben sind in den §§ 73 ff Wertpapieraufsichtsgesetz geregelt. Neben dem Aufbau und der Verwaltung eines Entschädigungsfonds muss sie alle organisatorischen Vorkehrungen treffen und Systeme schaffen, um im Entschädigungsfall innerhalb der gesetzlichen Fristen Forderungen von Anleger:innen prüfen und Auszahlungen durchführen zu können. Daneben obliegt ihr die Aufgabe eines Früherkennungssystems innerhalb der Branche. Wertpapierfirmen müssen bei sonstigem Konzessionsverlust Mitglied in der Entschädigungseinrichtung sein. Wird über eine Wertpapierfirma das Konkursverfahren eröffnet, erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Entschädigungsleistung an Anleger:innen.

Geschäftsführung

Die beiden Geschäftsführer leiten die Gesellschaft als Team gemeinsam seit 2009. Sie haben die beiden bisherigen, großen Entschädigungsfälle erfolgreich abgewickelt, die Gesellschaft mehrfach entsprechend gesetzlichen Novellierungen gestaltet und die Organisation neu aufgestellt.

Jurist, Mediator und Organisationsberater. Geschäftsführer seit 2007.

Sie erreichen ihn persönlich unter:

Telefon: +43 (0)1/ 513 39 42

Mobil: +43 (0) 699 12 22 22 39

E-Mail: johannes.gotsmy@aew.at

Jurist, Mediator und Spezialist für die Optimierung von Ablaufprozessen. Geschäftsführer seit 2009.

Sie erreichen ihn persönlich unter:

Telefon: +43 (0)1/ 513 39 42

Mobil: +43 (0) 664 11 34 718

E-Mail: michael.lubenik@aew.at

Beirat

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus mindestens drei und höchstens 11 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden von Gesellschaftern nominiert und in der Generalversammlung für vier Jahre gewählt. 

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